§1. Mietvertrag
Rechte aus dem Mietvertrag können nur mit vorheriger ausdrücklicher Zustimmung durch den Vermieter auf Dritte übertragen werden.
Das Fahrzeug darf nur von den im Mietvertrag als Fahrer genannten Personen geführt werden.
Mindestalter für die Anmietung: 23 Jahre in Verbindung mit mindestens 2 Jahren Fahrpraxis.
Das Mietverhältnis endet zum vereinbarten Termin, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Wird das Fahrzeug nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zurückgegeben, verlängert sich das Mietverhältnis nicht automatisch. Abholung und Rückgabe erfolgen am vereinbarten Übergabeort, ansonsten am Sitz des Vermieters.
Überzieht der Mieter die vereinbarte Mietdauer, hat der Vermieter Anspruch auf eine angemessene Entschädigung gemäß § 546 BGB. Die Höhe richtet sich je angefangenen 24 Stunden nach dem 1,5-fachen des vereinbarten Tagesmietpreises. Der Vermieter ist berechtigt, bei verspäteter Rückgabe den Versicherungsschutz auf Kosten des Mieters zu verlängern. Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
Das Übergabeprotokoll ist Bestandteil des Mietvertrages und dokumentiert den Zustand bei Übergabe und Rückgabe.
§2. Stornierungsbedingungen
- Bis 50 Tage vor Reiseantritt: 30 % des Mietpreises.
- 49 bis 15 Tage vor Reiseantritt: 75 % des Mietpreises.
- Ab 14 Tage vor Reiseantritt: 90 % des Mietpreises.
- Am Tag der Anmietung oder bei Nichtabnahme: 100 % des Mietpreises.
Der Mieter hat das Recht nachzuweisen, dass ein geringerer Schaden entstanden ist. Stornierungen müssen in Textform erfolgen. Bei erfolgreicher Weitervermietung entfällt die Stornogebühr anteilig. Eine Reiserücktrittsversicherung wird empfohlen.
§3. Zahlungsbedingungen
- Anzahlung: 30 % des Gesamtbetrags bei Vertragsabschluss.
- Restzahlung: spätestens 14 Tage vor Abholung.
- Kaution: 1.500,00 €. Rückerstattung nach ordnungsgemäßer Rückgabe binnen spätestens 14 Tagen.
- Zahlungsweise: ausschließlich per Überweisung.
Erfolgt keine fristgerechte Zahlung, ist der Vermieter nach Mahnung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Stornokosten gemäß §2 zu berechnen.
§4. Fahrzeugübergabe und Rückgabe
Das Fahrzeug wird zum vereinbarten Termin in technisch und optisch einwandfreiem Zustand übergeben.
- Übergabe vollgetankt → Rückgabe vollgetankt.
- Fehlende Tankfüllung wird berechnet + 50 € Bearbeitungspauschale.
- Rückgabe: innen besenrein, Abwassertank & WC-Behälter entleert und gereinigt.
- Nicht gereinigter WC-Behälter: bis zu 200 €.
- Nicht entleerter Abwassertank: 75 €.
- Übermäßige Verschmutzung: bis zu 150 €.
Das Übergabeprotokoll wird von beiden Parteien unterschrieben.
§5. Nutzung und Fürsorgepflicht
- Nutzung nur innerhalb der EU und ausschließlich für private Urlaubsreisen.
- Nutzung auf Festivals sowie für illegale Zwecke ist untersagt.
- Fahrer müssen im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sein.
- Der Mieter prüft regelmäßig Ölstand, Reifendruck und Wasserstände.
- Veränderungen am Fahrzeug nur mit Zustimmung des Vermieters.
- Tiere nur nach Absprache.
- Rauchen im Fahrzeug verboten.
- Zubereitung von Fisch im Fahrzeug untersagt.
§6. Fahrzeugschäden und technische Defekte
Bei technischen Defekten ohne Verschulden der Parteien, die die Nutzung erheblich einschränken, kann der Vertrag fristlos gekündigt werden. Der Mietpreis wird anteilig erstattet.
Schäden und Defekte müssen unverzüglich gemeldet werden. Unterlassene Meldungen führen zur Haftung für Folgeschäden.
Ansprüche wegen entgangener Urlaubsfreuden sind – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
§7. Verkehrsunfälle
Bei Unfällen ist sofort die Polizei sowie der Vermieter zu informieren.
Ein Schuldeingeständnis ist untersagt.
Wird das Fahrzeug unbrauchbar, kann der Vertrag fristlos gekündigt werden. Eine anteilige Erstattung des Mietpreises erfolgt nur, wenn den Vermieter kein Verschulden trifft.
§8. Haftung
Der Vermieter haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Bei einfacher Fahrlässigkeit nur bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Eine weitergehende Haftung ist gesetzlich zulässig ausgeschlossen.
§9. Gerichtsstand und Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. EU-Verbraucherschutz bleibt unberührt.
Für Kaufleute oder juristische Personen gilt der Sitz des Vermieters als Gerichtsstand. Für Verbraucher gilt der gesetzliche Gerichtsstand.
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Rest des Vertrages gültig.
§10. Versicherungsschutz
Das Wohnmobil ist haftpflicht- und vollkaskoversichert (Mietfahrzeugversicherung).
- Haftpflicht mit gesetzlicher Deckungssumme
- Voll- und Teilkasko gemäß Selbstbeteiligung im Mietvertrag
- Gültig innerhalb der EU und für die Mietdauer
Nicht versichert sind persönliche Gegenstände des Mieters (Reisegepäckversicherung empfohlen).
Schäden durch grobe Fahrlässigkeit, unsachgemäße Nutzung oder Missachtung der Fahrzeughöhe sind ausgeschlossen.
Der Mieter haftet je Schadensfall in Höhe der vereinbarten Selbstbeteiligung.
Der Mieter muss im Schadensfall unverzüglich den Vermieter informieren und alle erforderlichen Unterlagen bereitstellen.
Der Vermieter kann die Kaution bis zur endgültigen Klärung einbehalten.